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Hygienekonzept im Rahmen der Schwimmausbildung

Veröffentlicht: 27.08.2021
Autor: Matthias Mehlich

Um auch unter Pandemiebedingungen einen Schwimmunterricht anbieten zu können, hat die DLRG Ortsgruppe Haßlinghausen e.V. ein Hygienekonzept erstellt.


Um die Ansteckungsgefahr und das damit verbundene Risiko einer Weiterverbreitung des Corona-Virus zu verhindern müssen sich alle am Ausbildungsbetrieb beteiligten Personen an das Hygienekonzept halten.

Allgemeines

  • Grundsätzlich gilt immer der Mindestabstand von 1,5 Metern.
  • Innerhalb der Flure in den Lehrschwimmbecken Niedersprockhövel und Haßlinghausen müssen alle Personen die das 6. Lebensjahr vollendet haben, eine Maske tragen.
  • Von jedem Teilnehmer müssen zur Nachverfolgbarkeit aktuelle Kontaktdaten vorliegen. Zugang zu den Räumlichkeiten haben nur Personen, die die „3G-Regeln“ erfüllen. 
  • Der Aufenthalt im Eingangsbereich und in den Umkleiden ist nur den direkt am Übungsabend beteiligten Aktiven und den Teilnehmern gestattet. Bei den jüngeren Teilnehmern kann 1 Elternteil (nur 3 G) beim Umkleiden helfen.
  • Bei schwerwiegenden Verstößen gegen das Hygienekonzept behalten wir uns vor, den Teilnehmer vom Übungsabend auszuschließen.

Einlass

  • Im Eingangsbereich  bis zu dem Umkleiden besteht die Pflicht eine MNS-Maske zu tragen (für alle Personen die das 6. Lebensjahr vollendet haben).
  • Der Einlass erfolgt stets nach Weisung des Personal. Die Kinder sollten möglichst bitte schon ihre Badekleidung unter der Straßenkleidung tragen um den Umkleidevorgang zu beschleunigen. Ein verspäteter Einlass ist leider nicht mehr möglich.

Duschen

  • Die Teilnehmer gehen nach dem Umziehen selbstständig in die Duschräume. Mindestabstand muss eingehalten werden. 

In der Schwimmhalle

  • Es wird versucht Hilfestellungen während des Ausbildungsbetriebes ohne direkten Körperkontakt zu geben. Die Mindestabstände am Beckenrand sollten durch flexibele Riegeneinteilung eingehalten werden. 
  • Ausbildungsmaterial (z.B. Poolnudeln, Schwimmbretter) werden je Übungsabend jedem Teilnehmer direkt zugewiesen, sodass jeder Teilnehmer sein „eigenes“ Ausbildungsmaterial je Übungsabend erhält. 
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  • Ende der Übungsstunde und Umkleiden
  • Die Umkleiden werden so genutzt, dass der Mindestabstand eingehalten werden kann.
  • Die Kursteilnehmer gehen selbständig in den Dusch/Umkleidebereich.
  • Das Föhnen der Haare ist im Umkleidebereich kann erstmal nicht gestattet werden, da dadurch der Mindestabstand nicht gewährleistet werden kann. Es wird empfohlen, insbesondere in der kalten Jahreszeit, den Kindern eine Mütze mitzugeben.
  • nach dem Umziehen verlassen die Kursteilnehmer umgehend den Umkleidebereich und verlassen das Gebäude umgehend auf direktem Weg unter Einhaltung des Mindestabstandes. Ansammlungen von Begleitpersonen und Teilnehmern vor der Halle sind zu vermeiden.

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